Honorarübersicht der Musikakademie Berkemer-Makharadze
1. Allgemeines
Der Unterricht wird einmal wöchentlich in Einheiten zu 30, 45 oder 60 Minuten erteilt. Ausnahme bildet das Opernstudio. Einzelheiten sind in der Honorarordnung festgehalten.
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Honorarsätze (monatlich)
Gültig für neue Verträge ab 1. August 2024.
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3. Fälligkeit
Das Honorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in 12 gleichen Raten bis zum 10. Kalendertag eines jeden Monats auf folgendes Konto zu zahlen:
Kontoinhaber: Bela Berkemer-Makharadze
BIC: DEFFDEFFXXX
IBAN: DE58 5002 4024 4207 4950 01
C24 Bank
4. Ermäßigung
Werden Geschwister in der Musikakademie unterrichtet, wird für jedes Kind eine Ermäßigung von 5% gewährt.
5. Einzelstunden
Einzelstunden können jederzeit zu gesonderten Konditionen individuell vereinbart und abgerechnet werden.
6. Ausfall von Unterrichtsstunden
Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Lektionen ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB); die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden. Bei längeren Erkrankungen des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von vier Wochen. Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen werden grundsätzlich nachgegeben.
7. Online-Unterricht
Grundsätzlich wird der Unterricht als Präsenzunterricht erteilt. Sollte eine Unterrichtserteilung in der Musikakademie nicht möglich sein, kann der Musikunterricht auch durch mediengestützte Unterrichtsformen erteilt werden. Diese Unterrichtsform gilt als gleichwertiger Ersatz und löst keinen Erstattungsanspruch aus. Auf Wunsch der Schüler*innen kann der Unterricht jederzeit online erfolgen.
8. Unterrichtsvertrag
Für die Teilnahme am Unterrichtsangebot der Akademie wird ein Vertrag abgeschlossen.
Die ersten 4 Lektionen gelten als Probezeit.
Der Vertrag kann nur zum 31. Januar oder 31. August eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden. Will ein Vertragspartner das Vertragsverhältnis nach der Probezeit nicht fortsetzen, genügt eine entsprechende Mitteilung in der letzten Lektion der Probezeit.
9. Ferienkurse und Workshops
Die Teilnahmegebühren für Ferienkurse und Workshops werden immer projektbezogen errechnet und gemeinsam mit den Kursinformationen mitgeteilt.